Geführte Motorradtouren
Oberpfalz und mehr...

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anmeldung

Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die Rückbestätigung des  Veranstalters zustande, die formfrei erfolgen kann.

 

2. Bezahlung

Nach Zusendung der Bestätigung/ Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 100,00 € sofort fällig. Die Restzahlung erfolgt spätestens bis 14 Tage vor Reiseantritt ohne gesonderte Aufforderung. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt per Überweisung.

 

3. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung auf der Homepage.

A) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt.

B) Bei mehrtägigen Reisen besteht die Möglichkeit, das Zimmer mit einer Mitreisenden zu teilen.

 

4. Nicht enthaltene Leistungen

Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht inklusive.

 

5. Rücktritt

A) Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt soll in schriftlicher Form erfolgen. Der Kunde erhält vom Reiseveranstalter eine Bestätigung der Stornierung.

B) Beim Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag kann der Veranstalter eine Entschädigung verlangen.

- bis 7 Tage vor Anreise Höhe der Anzahlung

- unter 7 Tage vor Anreise 50% des Reisepreises

Sollten die tatsächlichen Kosten über diesen Satz hinausgehen, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, die tatsächlichen Kosten zu verlangen. In allen Fällen steht dem Kunden das Recht zu, dem Veranstalter einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:

A) die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Reise nicht erreicht wird.

Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 4 Personen. Der Veranstalter muss dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Reisepreis zurückerstatten.

B) sich herausstellt, dass der  Kunde den Erfordernissen der Reise nicht entspricht (z.B. Führerschein nicht vorhanden, gesundheitlich gefährdet). In diesem Fall muss der Kunde dem Reiseveranstalter die entstehenden Kosten erstatten. (siehe Stornosatz)

 

7. Der Reiseveranstalter kann die Tour abbrechen, wenn

A) der Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson gestellt werden kann. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den anteiligen Reisepreis für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.

B) Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbaren Ereignisse durch höhere Gewalt die Durchführung der Tour unmöglich machen.

 

8. Nicht beanspruchte Leistungen

Nimmt der Kunde nach Reiseantritt aus zwingenden, weder von ihm noch vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder tritt der Kunde die Rückreise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises. Der Veranstalter wird sich bei den Leistungsträgern jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt

 

8. Nichteinhaltung von Verkehrsvorschriften oder Gruppenbestimmungen

Hält sich der Kunde nicht an Verkehrsvorschriften oder die Bestimmungen der Gruppenreise, kann der Veranstalter den Vertrag für ungültig erklären. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Erstattung des Tourpreises.

  

10. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken, evt. Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen und ihm eine angemessene Zeit zur Abhilfe einzuräumen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf eine Minderung nicht gegeben. Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Tourende schriftlich an den Reiseveranstalter zu richten.

 

11. Bild, Film- und Videomaterial

Der Veranstalter ist berechtigt, die auf den Touren angefertigten Fotos, Dias und Videos für Werbezwecke zu verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist nicht gestattet, wenn der Kunde widerspricht.

 

12. Mündliche Vereinbarungen

Individuelle Vertragsabreden haben - ohne Rücksicht auf die Form - Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

13. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde für sich und alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen diese Bestimmungen verbindlich an. Der Veranstalter behält sich die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern vor.

 

14. Reiseveranstalter

Veranstalter ist:

GEMOTO

Jörg Sossalla

Albenreuth3

95478 Kemnath

 

15. Haftungsverzichterklärung

Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung zu: